Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen DUKART engineering & production und dem Kunden in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Sollten allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, wird denen des Kunden widersprochen. Die Möglichkeit, anderslautende Individualabreden zu treffen, bleibt jedoch unberührt.

§ 2 Vertragsabschluss
(1) Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von DUKART engineering & production zustande. Mit ausdrücklicher Erklärung der Annahme Ihres Angebotes kommt der Vertrag mit uns zustande. Eine Annahme kann auch konkludent erfolgen, indem wir die Ware an Sie versenden, ohne ausdrücklich die Annahme zu erklären.

§ 3 Hinweis zur Vertragstextspeicherung
(1) Den Vertragstext mit den Daten zu dem gekauften Artikel speichern wir in unseren Systemen, auf welche Sie keinen Zugriff haben. Wir machen dem Kunden den Vertragstext nicht zugänglich. Wir raten Ihnen daher, mittels der Druckfunktion Ihres Browsers sämtliche Vertragsdaten während des Bestellvorgangs auszudrucken bzw. Screenshots anzufertigen.

§ 4 Mängelhaftungsrech t
(1) Für unser Warenangebot bestehen gesetzliche Mängelhaftungsrechte, die sich nach dem für Verbraucher bzw. Kaufleute jeweils einschlägigen Gesetz richten.

§ 5 Haftung
(1) Für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung oder durch Missachtung der Bedienungs- und Wartungsanweisungen entstehen, übernimmt DUKART engineering & production keine Haftung.
(2) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit durch uns, unsere Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Im Übrigen haften wir nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen haben.
(4) Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht zugleich ein anderer der in Absatz 1 oder Absatz 2 aufgeführten Fälle gegeben ist.
(5) Die vorgenannten Regelungen stellen keine Beweislastumkehr dar.

§ 6 Verjährung von Mängelansprüchen und Gefahrübergang
(1) Ist der Käufer Unternehmer, verjähren Ansprüche wegen Sachmängeln abweichend von den gesetzlichen Vorschriften bereits innerhalb eines Jahres ab Ablieferung des Kaufgegenstandes bzw. erbrachten Dienstleistung an den Unternehmer. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen Mängeln, die wir arglistig verschwiegen haben oder für die wir nach § 5 Abs 1 haften. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung der Ware geht beim Versendungskauf gegenüber Unternehmern in dem Zeitpunkt auf diese über, in dem die Ware an das Transport-/Speditionsunternehmen übergeben worden ist.

§ 7 Höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse
(1) DUKART engineering & production ist nicht haftbar für Verzögerungen oder Nichterfüllung von Verpflichtungen, die direkt oder indirekt durch Naturgewalten, Elemente, höhere Gewalt, Krieg, Aufstände, zivile Unruhen, Terrorismus, Epidemien, Quarantänen, Embargos, Arbeitskämpfe, Streiks, Aussperrungen, Feuer, Überschwemmungen, Erdbeben, Explosionen, Unfälle, Handlungen von Regierungsbehörden oder andere Umstände und Ereignisse verursacht werden, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle von DUKART liegen. In solchen Fällen wird DUKART alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um seine Verpflichtungen so schnell wie möglich zu erfüllen, behält sich jedoch das Recht vor, Teile bzw. zu erbringende Dienstleistung oder den gesamten Vertrag ohne Haftung zu kündigen.

§ 8 Kaufpreis/Fälligkeit/Verzug
(1) Der Kaufpreis versteht sich inklusive Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe. Lieferkosten fallen gesondert an.
(2) Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Kaufvertragsschluss fällig. Bezahlt der Kunde den Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen nach Kaufvertragsschluss und Rechnungserhalt nicht, gerät er automatisch in Verzug, wobei es für die Rechtzeitigkeit der Zahlung auf den Tag der Anweisung des Rechnungsbetrages ankommt.

§ 9 Leistungen
(1) DUKART engineering & production erbringt Leistungen in den Bereichen Entwicklung, Konstruktion und Produktion gemäß den im Vertrag festgelegten Spezifikationen.

§ 10 Lieferung
(1) Die standardmäßige Lieferfrist bei DUKART engineering & production beträgt bis zu 30 Werktage, sofern im jeweiligen Angebot keine abweichenden Fristen angegeben sind. Die spezifische Lieferfrist für den jeweiligen Kaufgegenstand oder die in Anspruch genommene Dienstleistung ist direkt im Angebot aufgeführt.

§ 11 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Alle von DUKART engineering & production erstellten Entwürfe, Zeichnungen und Konstruktionen unterliegen dem Urheberrecht. Der Kunde erhält mit vollständiger Bezahlung das Recht zur Nutzung der entwickelten Produkte für den vereinbarten Zweck. Eine Weitergabe an Dritte oder eine anderweitige Nutzung ist nur mit schriftlicher Zustimmung von DUKART engineering & production gestattet.

§ 12 Zahlungsbedingungen
(1) Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen von DUKART engineering & production innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(2) Die konkreten Zahlungsmodalitäten, sei es Vorkasse, Zahlung nach festgelegten Meilensteinen oder nach Erbringung der Dienstleistung bzw. Lieferung des Kaufgegenstandes, werden individuell im jeweiligen Vertragsangebot festgelegt.

§ 13 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt der Kaufgegenstand unser Eigentum.
(2) Gegenüber Unternehmern, mit denen wir eine laufende Geschäftsbeziehung unterhalten, gilt dies mit der Maßgabe, dass wir uns das Eigentum am Kaufgegenstand bis zur Begleichung aller offenen Forderungen aus dieser Geschäftsbeziehung vorbehalten.

§ 14 Änderungen der AGB
(1) DUKART engineering & production behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sich regelmäßig auf unserer Webseite über den aktuellen Stand und mögliche Änderungen der AGB zu informieren.

§ 15 Sonstiges
(1) Es gilt das deutsche Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts. Gegenüber einem Verbraucher gilt dies nicht, soweit zwingend anwendbares nationales Recht eines anderen Staates, indem er sich gewöhnlich aufhält, dem entgegensteht.
(2) Vertragssprache ist Deutsch.
(3) Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten zwischen uns und Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist die Klage bei dem Gericht, an dem wir unseren allgemeinen Gerichtsstand haben, zu erheben. Gegenüber solchen Vertragspartnern sind wir auch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggebers zu klagen.

§ 16 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt.

Stand: 01.01.2023